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Die Leistungen der gesetzlichen Kankenversicherung und der sozialen Pflegversicherung müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Mit dem medizinischen und pflegerischen Wissen der MDK stellen die Kranken- und Pflegekassen dies sicher.
Die Medizinischen Dienste beraten die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Fragen der allgemeinen medizinischen und pflegerischen Versorgung und begutachten im Einzelfall.
Die Medizinischen Dienste sind Gemeinschaftseinrichtungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Sie sind in den Bundesländern jeweils als eigenständige Arbeitsgemeinschaften organisiert.
Sie interessieren sich für eine feste oder freiberufliche Tätigkeit beim Medizinischen Dienst? Hier finden Sie Informationen über die Aufgaben unserer Ärzte und Pflegefachkräfte, über unsere Einstellungsvoraussetzungen und Leistungen.
Über ein interarktive Karte kommen Sie zu den Stellenangeboten der MDK und des MDS.
Wie viele Begutachtungen führten die Medizinischen Dienste durch? Wie häufig wurde Pflegestufe II empfohlen? Antworten auf diese und weitere Fragen sowie Strukturdaten des Gesundheitssystems finden Sie hier.